Winterdienst

Die Gesetzeslage ist eindeutig: Schnee- und Eisbeseitigung ist Pflicht. Wer diese Pflicht nicht ernst nimmt, läuft im Fall eines Unfalls Gefahr, mit hohen Schandensersatzforderungen konfrontiert zu werden.


Vielfach werden die Aufgaben aber immer noch unterschätzt. Denn nicht nur auf Geh- und Fahrwegen sondern auch auf Dächern können sich Schnemassen ansammeln. Eine Dachlawine kann erhebliche Personen- und Sachschäden nach sich ziehen. Bei Tauwetter ist zudem mit Eiszapfenbildung zu rechnen. Dies birgt wiederum ein ganz eigenes Gefahrenpotential.


Die Möller GmbH Garten- & Landschaftsbau blickt auf jahrelange Erfahrung im Bereich Winterdienst zurück. Unsere Leistungen richten sich an Gewerbebetriebe, Verbrauchermärkte, wir werden tätig in Wohnsiedlungen und für Privatkunden.


Nach dem Winter ist vor dem Winter - planen Sie am besten jetzt den Winterdienst.